Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauherr:innen, ob das geplante Vorhaben zum geltenden Planungsrecht passt (etwa über einen Bebauungsplan oder die Vorgaben nach dem jeweiligen Gebiet). Danach wird der Bauantrag eingereicht, die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und die baurechtlichen Anforderungen, und erst wenn die Genehmigung vorliegt, darf mit dem Bau begonnen werden. Grundlage für das „Wie“ ist dabei das bundeseinheitliche Leitbild der Musterbauordnung (MBO), das die Länder in ihren Landesbauordnungen weiter ausgestalten. Wichtig ist: Die Unterschiede liegen vor allem in der Landesbauordnung. Dort regeln die Bundesländer, welche Vorhaben ganz ohne Genehmigung auskommen können, wer Bauanträge einreichen darf (bauvorlageberechtigt) und wie die Verfahrensschritte im Detail ausgestaltet sind. Auch der Umgang mit digitalen Antragswegen kann je nach Bundesland unterschiedlich sein: Während einige Länder digitale Verfahren stärker nutzen, setzen andere noch stärker auf klassische Abläufe. Genau diese Punkte entscheiden im Alltag darüber, wie „aufwendig“ ein Verfahren wirkt und welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden. Für Ihre Planung bedeutet das: Auch wenn das Grundmuster in allen Bundesländern erkennbar ist, sollten Sie sich frühzeitig an den Vorgaben Ihres Bundeslandes orientieren. So vermeiden Sie Missverständnisse, etwa wenn ein Vorhaben in einem Land genehmigungsfrei behandelt wird, in einem anderen aber doch einer formalen Prüfung unterliegt. Der Ablauf ist ähnlich, die Regeln im Detail sind nicht bundeseinheitlich. Darum lohnt sich der Blick in die Landesbauordnung, bevor der Bauantrag vorbereitet wird.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Kamen
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Kamen. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.
Zum Bauportal NRWAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren vor allem klären, ob das eigene Vorhaben genehmigungsfrei ist oder ob eine formale Prüfung erforderlich wird. Der entscheidende Punkt ist dabei nicht nur die Art des Bauvorhabens, sondern auch die konkrete Ausgestaltung und Einordnung im jeweiligen Gebiet. Wer Unterlagen vorbereitet, sollte zudem darauf achten, dass sie vollständig und nachvollziehbar sind, damit die zuständige Stelle die baurechtlichen Anforderungen prüfen kann. Bei Unsicherheit hilft eine frühzeitige Abstimmung, um spätere Verzögerungen zu vermeiden. Genehmigungsfreiheit heißt nicht automatisch, dass alle Regeln entfallen.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Kamen.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.